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Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart -mündliche Verhandlung-

Datum: 20.04.2016

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 20.04.2016

Am  

                       Dienstag, den 26. April 2016, 14:00 Uhr,

                        im Sitzungssaal 1 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                        Augustenstraße 5,

 

verhandelt die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart (Az.: 13 K 875/15). Zum Verfahren beigeladen ist die Landeshauptstadt Stuttgart.

Mit ihrer bei Gericht am 20.02.2015 eingegangenen Klage begehren zwei Stuttgarter Bürger vom Regierungspräsidium Stuttgart (welches das Land Baden-Württemberg vertritt), den Luftreinhalteplan für Stuttgart vom Dezember 2005 durch zusätzliche Maßnahmen dahingehend zu ergänzen, dass zum Schutz ihrer Gesundheit die Immissionsgrenzwerte des Luftschadstoffes PM10 und PM 2,5 sowie die Immissionsgrenzwerte und Alarmschwellen für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden. 

In Bezug auf das Neckartor ist dies die vierte sogenannte Feinstaubklage von Bürgern. Die beiden letzten Verfahren endeten jeweils mit einem Vergleich. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

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